G 24

Die Berufsgenossenschaften haben für die Betriebsärzte Grundsätze erarbeitet, nach denen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden sollen. Für Tätigkeiten mit einer erhöhten Gefährdung für Hauterkrankungen gibt es den Grundsatz „G 24“ Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs).
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