Arbeitsmedizinische Vorsorge (Haut)

Der Betriebsarzt führt bei Arbeiten mit Hautgefährdung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Jeder Beschäftigte hat bei Feuchtarbeiten von mehr als zwei Stunden täglich und auch beim Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe über die Dauer von mehr als zwei Stunden täglich Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung.

 

Bei Feuchtarbeiten von über vier Stunden täglich sind die Untersuchungen verpflichtend, sogenannte Pflichtuntersuchungen. Diese Untersuchungen sind die Voraussetzung für die Beschäftigung mit hautgefährdenden Tätigkeiten.

 

Angaben zu Inhalt und Nachuntersuchungsfristen enthält der berufsgenossenschaftliche Grundsatz „G 24“.

» Fenster schließen