Öffentlicher Rettungsdienst

Der öffentliche Rettungsdienst ergreift bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden und zur Erhaltung des Lebens. Er macht die Patienten transportfähig für die Beförderung zur weiteren Versorgung in geeigneten Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern.
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