Betrieblicher Hautschutz

Verantwortlich für die Organisation des Hautschutzes im Betrieb ist der Unternehmer. Unterstützt wird der Unternehmer von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die für ihre Arbeitsbereiche festgelegten Schutzmaßnahmen einzuhalten.

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