Lärmschutz

Lärmschutz besteht aus technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen, wobei technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang haben. Technische Maßnahmen sind zum Beispiel Organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel: Persönliche Schutzmaßnahmen sind notwendig, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht unter 80 dB(A) abgesenkt werden kann. Ab diesem Wert muss der Unternehmer den Beschäftigten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) sind die Beschäftigten verpflichtet, den bereitgestellten Gehörschutz zu tragen. Diese Bereiche müssen mit dem Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ als Lärmbereich gekennzeichnet sein.
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