Gehörschutz
Wenn Lärm am Arbeitsplatz nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen bekämpft werden kann, ist das Benutzen von Gehörschutz die einzige Möglichkeit, sich vor schädlichen Lärmeinwirkungen zu schützen. Es gibt verschiedene Arten von Gehörschutz: - Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel
- Fertig geformte Gehörschutzstöpsel
- Bügelgehörschutzstöpsel
- Otoplastiken, d. h. individuell angepasste Gehörschutzstöpsel
- Kapselgehörschützer, konventionell
- Kapselgehörschützer mit elektronischer Zusatzeinrichtung (z. B. mit elektroakustischer, pegelabhängiger Schalldämmung oder mit Radio)
- Schallschutzhelme.
Gehörschutz muss getragen werden, wenn in Arbeitsstätten, in denen Lärm auftritt, ein Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder ein Spitzenschallpegel von 137 dB(C) erreicht oder überschritten wird. Ab 80 dB(A) beziehungsweise 135 dB(C) muss dieser vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Ab 85 dB(A) und 137 dB(C) ist er von den Mitarbeitern verpflichtend zu benutzen.