Spitzenschalldruckpegel

Der Spitzenschalldruckpegel, angegeben in dB(C), erfasst extrem hohe Schallpegel, wie zum Beispiel lautes Knallen oder Explosionen, die schon nach kurzer Zeit und einmaliger Einwirkung zu akuten Schädigungen des Gehörs führen können.

Wird in Arbeitsbereichen ein Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) erreicht, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei Werten ab 137 dB(C) müssen betroffene Arbeitsbereiche als Lärmbereiche gekennzeichnet werden.

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