Tages-Lärmexpositionspegel

Der Tages-Lärmexpositionspegel, angegeben in dB(A), ist die durchschnittliche Lärmeinwirkung an Arbeitsplätzen während einer achtstündigen Arbeitsschicht.

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Gefährdung informieren oder unterweisen und Gehörschutz bereitstellen. Außerdem haben sie Anspruch auf eine audiometrische Vorsorgeuntersuchung (Hörtest).

Ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) sind die Mitarbeiter dazu verpflichtet, den bereitgestellten Gehörschutz zu benutzen. Zudem muss der jeweilige Arbeitsbereich als Lärmbereich gekennzeichnet werden.

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