Befähigte Personen

Befähigte Personen sind laut Betriebssicherheitsverordnung Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen. Dieser neue Begriff der „befähigten Person“ ersetzt im Wesentlichen die bisherige - in den meisten Regelwerken noch gebräuchliche - Bezeichnung „Sachkundiger“. Befähigte Personen können neben Arbeitsmitteln auch überwachungsbedürftige Anlagen prüfen, wenn das Gefährdungspotential der Anlagen als niedrig eingestuft ist. Die genaue Prüfzuständigkeit der befähigten Person ist in der Betriebssicherheitsverordnung beschrieben.

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