Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist das Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2002: Menschen mit Behinderungen sollen freien Zugang zu allen Lebensbereichen haben. Das bedeutet zum Beispiel die Beseitigung räumlicher Hürden für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen, eine kontrastreiche Gestaltung der Umwelt für Sehbehinderte, eine barrierefreie Kommunikation mittels Gebärdensprachdolmetscher oder barrierefreier elektronischer Medien. Letztlich soll Barrierefreiheit allen Menschen zugute kommen. Barrierefreies Bauen zum Beispiel verfolgt das Ziel, Wohnungen und Gebäude zu schaffen, die von möglichst vielen Menschen selbstständig genutzt werden können, von einem achtjährigen Kind ebenso wie von einem Achtzigjährigen, von einer Rollstuhlfahrerin ebenso wie von einem Mann mit Gipsbein.

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