Alkohol

Alkohol am Arbeitsplatz ist zwar nicht grundsätzlich verboten. Aber: Beschäftigte dürfen weder sich noch andere dadurch gefährden, dass sie unter Alkoholeinfluss stehen (Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“). Alkohol beeinflusst die Leistungsfähigkeit, beeinträchtigt das Sehvermögen und verlängert die Reaktionszeit. Wie im Straßenverkehr steigt die Unfallgefahr auch am Arbeitsplatz. Bei Unfällen, bei denen Alkohol als Ursache nachgewiesen wird, ist der Versicherungsschutz gefährdet. In vielen Betrieben gibt es mittlerweile Betriebsvereinbarungen über Alkoholverbote. Wer abends viel Alkohol trinkt, ist morgens auf dem Weg zur Arbeit nicht unbedingt nüchtern. Im Schnitt werden nur 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde abgebaut. Schlaf oder Kaffee beschleunigen den Abbau nicht. Außerdem: Der Alkoholabbau beginnt erst 1 bis 1,5 Stunden nach dem letzten „Schluck“.

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