Feuerlöscher

Feuerlöscher müssen je nach Brandgefahr und Größe einer Arbeitsstätte in ausreichender Zahl vorhanden sein. Die Art der Löscher (Pulver, Wasser, Kohlendioxid) hängt von den brennbaren Stoffen im Betrieb ab. Feuerlöscher müssen immer leicht erreichbar sein, sie dürfen also nicht zugestellt werden. Sie müssen mindestens alle 2 Jahre geprüft werden. Über den nächsten Termin informiert die Prüfplakette am Gerät. Benutzte Feuerlöscher dürfen nach Gebrauch nicht zurückgehängt werden, sondern müssen wieder befüllt werden.

» Fenster schließen