Absturzsicherungen

Absturzsicherungen sind an Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen erforderlich, die mehr als 1m über dem Boden oder Flächen (Bühnen, Podesten) liegen; außerdem an Gruben und Luken. Wo immer möglich, sollten feste Einrichtungen (dreiteiliger Seitenschutz, Absperrung, Abdeckung) einen Absturz verhindern. Andernfalls müssen Fanggerüste oder Fangnetze angebracht werden. Letzte Möglichkeit: Die Beschäftigten benutzen Anseilschutz (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz). Für Bauarbeiten gelten noch besondere Regelungen. An Arbeitsplätzen über Wasser oder Stoffen, in denen man versinken kann, muss unabhängig von der Absturzhöhe immer eine Sicherung vorhanden sein.

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