TRK-Werte

TRK-Werte geben die Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann (TRK = Technische Richtkonzentration). Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung zum 1. Januar 2005 wurde der TRK-Wert (in Kombination mit dem MAK-Wert) durch den Arbeitsplatzgrenzwert ersetzt. TRK wurden für krebserzeugende oder erbgutverändernde Arbeitsstoffe festgelegt, für die keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) aufgestellt werden konnten, weil sie technisch unvermeidlich waren oder natürlich vorkamen und eine Exposition nicht ausgeschlossen werden konnte. Der TRK-Wert war ein Richtwert, seine Einhaltung sollte das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung vermindern, ausschließen konnte er es nicht.

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