R-Sätze geben Hinweise auf besondere Gefahren von gefährlichen Stoffen, zum Beispiel R1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich oder R45 Kann Krebs erzeugen. Sie sind fester Bestandteil der Gefahrstoffkennzeichnung und werden unter anderem in Betriebsanweisungen unter Gefahren für Mensch und Umwelt aufgenommen. Die standardisierten Hinweise sind in der Europäischen Union einheitlich.
Die R-Sätze werden im Zuge der GHS-Umsetzung durch H-Sätze (Hazard Statements) Gefahrenhinweise ersetzt. (siehe auch S-Sätze, H-Sätze und GHS)