Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur nach Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Verkehr gebracht werden. Zahlreiche Bakterizide, Fungizide, Herbizide oder Insektizide sind für den Menschen giftig, verschiedene Stoffe haben ätzende Wirkung (Gebrauchsanweisung beachten). Persönlichen Schutz gewährleisten Schutzkleidung, Handschutz, Atemschutz, Gummistiefel. Außerdem gilt: während der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Auch wenn sie keine Gefahrstoffkennzeichnung haben - Pflanzenschutzmittel sollte man immer als gefährliche Stoffe ansehen.

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