MAK-Werte

MAK-Werte geben die höchstzulässige Konzentration von Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz an, bei der im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird (MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration). Es sind Luftgrenzwerte, ausgelegt auf einen Achtstundentag bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung zum 1. Januar 2005 wurde der MAK-Wert (in Kombination mit dem TRK-Wert) durch den Arbeitsplatzgrenzwert ersetzt. Die Einhaltung des MAK-Wertes sollte vor allem vor Einwirkungen eines Stoffes über die Atemwege schützen; bei der Aufstellung wurden aber auch andere Schädigungsmöglichkeiten berücksichtigt, zum Beispiel durch Aufnahme über die Haut.

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