Lösemittel
Lösemittel sind in der Regel gesundheitsschädlich, giftig oder sogar krebserzeugend (zum Beispiel Benzol) und unterliegen damit der Gefahrstoffverordnung. Sie müssen entsprechend gekennzeichnet sein. - Mit giftigen oder krebserzeugenden Lösemitteln sollte möglichst in geschlossenen Apparaturen gearbeitet werden.
- Die Räume müssen gut durchlüftet sein, notfalls ist eine technische Lüftung erforderlich.
- Die Grenzwerte müssen unterschritten werden.
- Bei offenem Umgang mit gefährlichen Lösemitteln und/oder der Entstehung gefährlicher Dämpfe muss Persönliche Schutzausrüstung getragen werden (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzanzug, Atemschutzgerät)
- Flüchtige organische Verbindungen - so genannte VOCs - verbunden mit Stickoxiden unter Sonneneinstrahlung sind Ursache für Sommersmog. Als Folge der VOC-Verordnung werden Lösemittelanteile in Baustoffen reduziert.