Krebserzeugende Stoffe

Krebserzeugende Stoffe sind in drei Kategorien unterteilt: Kategorie K1 umfasst Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen Krebs erzeugen. Zur Kategorie K2 zählen Stoffe, wenn es ausreichend Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie krebserzeugend sind, etwa durch Tierversuche. In die Kategorie K3 fallen Stoffe, die den Verdacht erwecken, krebserzeugend zu sein. Arbeitnehmer dürfen krebserzeugenden Stoffen nur ausgesetzt werden, wenn es nach dem Stand der Technik unvermeidbar ist und dann auch nur, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten ist oder - als letzte Möglichkeit - Schutzausrüstungen getragen werden. Wird die Auslöseschwelle erreicht, sind noch weitere Maßnahmen erforderlich: zum Beispiel Vorsorge- und nachgehende Untersuchungen, Führen einer Gesundheitskartei/-datei, Mitteilung an die Berufsgenossenschaft. Für Jugendliche und Schwangere bestehen Beschäftigungsbeschränkungen.

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