Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte (BAT)

Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte sind Grenzwerte im Harn oder Blut. Sie sind für den Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen ermittelte Höchstwerte, die nach Stand des Wissens die Gesundheit nicht beeinträchtigen.
BAT spielen bei speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen eine Rolle. Anhand der Werte kann die tatsächliche Beanspruchung des einzelnen Beschäftigten beurteilt werden, denn anders als bei Luftgrenzwerten werden die besonderen Arbeitsbedingungen (schwere Arbeit = höheres Atemvolumen) und individuelle Reaktionen des Körpers auf Stoffe berücksichtigt.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung zum 1. Januar 2005 wurde der Begriff „BAT-Wert“ durch den Begriff „biologischer Grenzwert“ ersetzt.

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