Durchgangsarzt (D-Arzt)

Ist nach einem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Dieser entscheidet dann, ob unter anderem eine berufsgenossenschaftliche Behandlung zum Beispiel in einer Klinik der Berufsgenossenschaften notwendig ist.
Durchgangsärzte werden von den Berufsgenossenschaften bestellt. In der Regel sind D-Ärzte Chirurgen und/oder Orthopäden.
Der im Alarmplan ausgewiesene Notarzt ist in der Regel auch Durchgangsarzt.

» Fenster schließen