Elektrische Anlagen
Elektrische Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht errichtet, geändert und instand gesetzt werden. Für all diese Arbeiten gelten fünf Grundregeln (zu Arbeitsbeginn):
- freischalten
- gegen Wiedereinschalten sichern (Verbotszeichen „Nicht schalten“; Hauptschalter durch Vorhängeschloss sichern)
- Spannungsfreiheit feststellen
- erden und kurzschließen
- benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Störungen und Schäden müssen sofort gemeldet werden. Die Anlage darf erst wieder benutzt werden, wenn sie einwandfrei funktioniert.