Elektrische Anlagen

Elektrische Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht errichtet, geändert und instand gesetzt werden. Für all diese Arbeiten gelten fünf Grundregeln (zu Arbeitsbeginn):
Störungen und Schäden müssen sofort gemeldet werden. Die Anlage darf erst wieder benutzt werden, wenn sie einwandfrei funktioniert.
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