GS-Zeichen

Bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln kann die Einhaltung der Mindestanforderungen an Sicherheit und Ergonomie zum Beispiel durch das GS-Zeichen nachgewiesen werden. Die Mindestanforderungen sind in den geltenden Normen enthalten, spiegeln jedoch nicht immer den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse wider. Die Einhaltung weitergehender Anforderungen bestätigt das BG-Prüfzert-Zeichen. Die Prüfzeichen finden sich unmittelbar auf den Arbeitsmitteln.

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