Bildschirmbrille

Um Fehlsichtigkeiten bei der Bildschirmarbeit auszugleichen, kann eine Lesebrille unter Umständen nicht ausreichen, da sie auf eine Leseentfernung von 40 cm ausgelegt ist. Da bei Bildschirmarbeit Entfernungen von 50 cm oder mehr durchaus erforderlich und gewünscht sind, ist unter Umständen eine Bildschirmbrille erforderlich, die auf diese Sehentfernung ausgelegt ist.

Vor der Entscheidung für eine Bildschirmbrille sollte der Betriebsarzt oder ein Augenarzt gefragt werden. Auch sollte vorab geklärt werden, unter welchen Umständen der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmbrille übernimmt.

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