Rauchen

Rauchen am Arbeitsplatz ist in bestimmten Bereichen generell verboten. Zum Beispiel überall dort, wo Tabakrauch die Produktion gefährdet oder wo Brand- und Explosionsgefahren bestehen. Passivrauchen ist in die Liste der krebserzeugenden Gefahrstoffe der höchsten Kategorie K1 eingestuft. Mit der Verankerung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung hat jeder Beschäftige Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Viele Betriebe haben deshalb Rauchverbote eingeführt.

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