Gesundheit

Gesundheit aus juristischer und sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist die „Abwesenheit von Krankheit“, das heißt, es liegen keine Störungen vor, die Krankenpflege und Therapie erfordern und Arbeits- und/oder Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben. Eine ganzheitliche Sichtweise vom Menschen vertritt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Gesundheit definiert als „Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“. Gesundheitsförderung umfasst danach zum Beispiel die Schaffung gesundheitsdienlicher Freizeit- und Arbeitsbedingungen und die Entwicklung persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten.

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