Wegeunfälle

Wegeunfälle sind Unfälle zwischen Arbeitsplatz und Wohnung. Sie werden wie Arbeitsunfälle entschädigt.

Der Versicherungsschutz gilt auch für Umwege, die zum Beispiel auf Grund von Fahrgemeinschaften gewählt werden. Abweichungen vom direkten Weg aus privaten Gründen führen dagegen zu einer Unterbrechung.

Dauert der Abstecher nicht länger als zwei Stunden, tritt der Versicherungsschutz anschließend wieder in Kraft. Bei längeren „Pausen“ wird eine Abkehr vom Arbeitsweg angenommen.

Nicht versichert sind Wegeunfälle, die durch Alkoholkonsum verursacht werden.

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