Versicherungsschutz, Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst in der gesetzlichen Unfallversicherung die Leistungen der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallversicherung der öffentlichen Hand) im Fall eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit.

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel Heilbehandlung, Übergangsgeld, Berufshilfe, Verletztenrente und Hinterbliebenenrente. Der Leistungsanspruch kann allerdings verfallen, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde.

Versichert sind alle Arbeitnehmer und auch Kinder, Schüler und Studenten in Tageseinrichtungen. Finanziert wird die Versicherung durch die Arbeitgeber.

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert die Arbeitnehmer gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten ab. Sie umfasst Aufgaben der Prävention, Rehabilitation und geldlicher Leistungen.

Zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gehören die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG), die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden).

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