Verbandbuch
Selbst geringe Verletzungen, die Beschäftigte sich bei der Arbeit zuziehen, müssen schriftlich festgehalten werden. Die Dokumentation umfasst:- Zeit, Ort und Hergang des Unfalls
- Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Name des Verletzten, der Zeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben
Die Angaben dienen der Feststellung, dass es sich um einen Arbeitsunfall beziehungsweise eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. So kann bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Die Angaben müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.