Verbandbuch

Selbst geringe Verletzungen, die Beschäftigte sich bei der Arbeit zuziehen, müssen schriftlich festgehalten werden. Die Dokumentation umfasst:Die Angaben dienen der Feststellung, dass es sich um einen Arbeitsunfall beziehungsweise eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. So kann bei Spätfolgen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nachgewiesen werden. Die Angaben müssen fünf Jahre aufbewahrt werden.
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