Unterweisungen

Das Ziel von Unterweisungen ist, dass die Beschäftigten sich sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst verhalten.

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Beschäftigten auf Gefahren an ihrem Arbeitsplatz hinzuweisen und sie über alle Schutzmaßnahmen zu informieren.

Unterweisungen finden vor Aufnahme einer Tätigkeit statt und dann mindestens einmal im Jahr; bei bestimmten Arbeiten auch öfter, zum Beispiel beim Umgang mit Explosivstoffen. Durchgeführte Unterweisungen müssen dokumentiert werden.

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