Sicherheitskennzeichnung
Sicherheitskennzeichnung soll auf Gefahren, Gebote und Verbote im Betrieb deutlich hinweisen. In der BG-Vorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8) werden allgemeine Grundsätze für solche Zeichen aufgestellt und für bestimmte Gefahrensituationen einheitliche Zeichen festgelegt.
Unterschieden werden:- Verbotszeichen (zum Beispiel Zutritt verboten)
- Warnzeichen (zum Beispiel Warnung vor Laserstrahl)
- Gebotszeichen (zum Beispiel Atemschutz benutzen)
- Rettungszeichen (zum Beispiel Erste Hilfe, Notausgang)
- Brandschutzzeichen (zum Beispiel Feuerlöschgerät).