Sicherheitskennzeichnung

Sicherheitskennzeichnung soll auf Gefahren, Gebote und Verbote im Betrieb deutlich hinweisen. In der BG-Vorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV A8) werden allgemeine Grundsätze für solche Zeichen aufgestellt und für bestimmte Gefahrensituationen einheitliche Zeichen festgelegt.

Unterschieden werden:
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