Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte haben beratende Aufgaben, sie haben weder Weisungsbefugnis noch Aufsichtsfunktion. Sie unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Vorgesetzte bei der Unfallverhütung und beim Gesundheitsschutz, indem sie an den Arbeitsplätzen auf Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen achten.

Gleichzeitig sollen sie kollegial auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einwirken und sie zu sicherheitsgerechtem Verhalten motivieren. Das Wissen hierfür erhalten sie in Kursen der Berufsgenossenschaften.

Die Funktion des Sicherheitsbeauftragten ist ein Ehrenamt. Er oder sie trägt nicht mehr Verantwortung als seine Kolleginnen und Kollegen. Sicherheitsbeauftragte müssen in der Regel alle Unternehmen bestellen, die mehr als 20 Beschäftigte haben. In Betrieben mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten aber auch bei einer geringeren Mitarbeiterzahl verpflichtend sein. Dies legt der Unfallversicherungsträger fest.

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