Persönliche Schutzausrüstungen

Persönliche Schutzausrüstungen - kurz PSA - sind das letzte Mittel, wenn technische und/oder organisatorische Maßnahmen eine Gefährdung des Menschen bei der Arbeit nicht ausschließen können.

Zu den PSA gehören zum Beispiel Atemschutzgeräte, Gehörschützer, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Auffanggurte oder auch Rettungswesten. Sie alle müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Geeignete PSA ist mit der einschlägigen EN-Norm gekennzeichnet, zum Beispiel müssen Schutzhelme der EN 397 entsprechen.

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