Rettungswege

Rettungswege führen Personen im Notfall auf kürzesten Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Rettungswege - wie auch Türen und Ausgänge - dürfen nicht zugestellt werden und Türen während der Arbeitszeit nicht verschlossen sein. Die Wege müssen mit Rettungszeichen gekennzeichnet sein, die den Verlauf eindeutig angeben. Die Ausführung der Rettungswege richtet sich nach der Unternehmensart und der Zahl der anwesenden Personen.

» Fenster schließen