Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten der Mitarbeiter. Man unterscheidet Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (Inhalt unter anderem: Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen, Entsorgung, Erste Hilfe) und sicherheitstechnische Betriebsanweisungen (unter anderem: Arbeitsablauf, potenzielle Gefährdung, Schutzmaßnahmen).

Die Erstellung ist eine Pflichtaufgabe des Unternehmers. Betriebsanweisungen sollen überschaubar (möglichst nur eine DIN A 4-Seite), für jeden Beschäftigten verständlich und an den Arbeitsplätzen verfügbar sein.

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