Betriebsärzte

Betriebsärzte unterstützen und beraten den Arbeitgeber bei der Aufgabe, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen.

Sie haben keine Weisungsbefugnis, sondern beraten zum Beispiel bei der Planung von Betriebsanlagen, der Beschaffung von Arbeitsmitteln, der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen, Fragen der Ergonomie und Arbeitshygiene und der Organisation der Ersten Hilfe.

Sie führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch und unterliegen wie alle Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht.

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