Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung Unfälle, die eine versicherte Person während einer versicherten Tätigkeit erleidet. Bei einem Arbeitsunfall tritt die zuständige Unfallversicherung (zum Beispiel eine Berufsgenossenschaft) mit ihren Leistungen ein.

Arbeitsunfälle müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger dann gemeldet werden, wenn der Betroffene mehr als drei Tage von der Arbeit fern bleiben muss oder der Unfall zum Tod geführt hat.

Ein Arbeitsunfall wird anerkannt und gegebenenfalls entschädigt, wenn sich der Unfall während einer versicherten Beschäftigung ereignete. Es muss also ein haftungsbegründender Zusammenhang bestehen zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall. Ein solcher Zusammenhang ist bei einem Unfall im privaten Lebensbereich nicht gegeben.

Zu den versicherten Tätigkeiten gehören außer der betrieblichen Arbeitsleistung zum Beispiel auch die Teilnahme an Veranstaltungen von Berufsorganisationen, Sitzungen der Personalvertretung, Dienstreisen und betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen (Betriebsausflüge, in gewissem Umfang auch Betriebssport).

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