Alarmpläne

Alarmpläne regeln im Brandfall den Ablauf der zu treffenden Maßnahmen (zum Beispiel: Wer alarmiert wen? Wer muss verständigt werden?) sowie den Einsatz von Personen und der für die Brandbekämpfung notwendigen Mittel. Alarmpläne müssen in allen Betrieben ausgehängt werden.

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